Antwort: Die Dampfsperre gehört zu den bautechnischen Notwendigkeiten, die keinen
Spielraum für „glauben“ oder „meinen“ zulassen. Beim Dämmen von Dachflächen gegen
Wärmeverluste wird nicht nur von Baubiologen vieles versäumt. Auch die Dämmstoff-
Industrie verharmlost oder leugnet gar physikalisch bedingte, bautechnische Notwendigkeiten,
um möglichst viele Hausbesitzer zum Einsatz ihrer Produkte zu verführen.
Dächer liegen wie Hauben auf den Gebäuden. Sie müssen den Luftraum der Gebäude luftdicht
und dampfdicht abschließen, weil andernfalls die unter Auftrieb stehende Warmluft aus dem
Innern der Gebäude ins Freie entweichen könnte. Die fürs Heizen eingesetzte Energie würde
nur den Luftdurchzug fördern – oben warm hinaus und unten kalt herein – und die Häuser
wären unbewohnbar. Solche Schadensfälle sind bekannt.
Der Strom feuchter Warmluft durch eine Dämmschicht ohne Dampfsperre würde zur Durchfeuchtung
des Dämmstoffes führen. Je dicker die Dämmschicht, desto weiter wird die Taupunktsebene
nach innen gezogen und desto sicherer kondensiert der Wassergehalt etwaiger
„Leckluft“ und durchnässt das Dämm-Material. Bei anhaltendem Frost kann dieses Kondensat
auch noch frieren und als Eispanzer in der Dämmschicht anwachsen. Es sind Schadensfälle
bekannt, bei denen dieses Eis an sonnigen Märztagen taute und zu überraschenden
Nässeeinbrüchen führte.

Hintergründliches: Baubiologische Ratschläge werden in der Regel nicht mit der Verbindlichkeit
erteilt, die sich aus einem Werkvertrag, wie etwa zwischen Bauherren und Architekten
oder Ingenieuren abgeschlossen, ergibt. Bisweilen wird Überlieferung als scheinbar gesichertes
Erfahrungswissen weitergegeben. Die günstigen Umstände, die zu dieser oder jener Beobachtung
führten, werden übersehen. Ein beflissener Baubiologe wollte keine Dampfsperre,
weil diese in den oberen Decken alter Bauernhäuser auch nicht notwendig gewesen sei. Über
den Holzdielen lagerte dort jeweils nur Heu, so argumentierte er. Dass die Bauern am Ende
jedes Winters karrenweise „verstocktes“, das heißt verschimmeltes und verfaultes Heu über
den Ritzen der Holzdielen sammelten und auf den Misthaufen warfen, war diesen
selbstverständlich. Nur jener Baubiologe hatte davon keine Ahnung.
Übrigens: Bautechnische Notwendigkeiten stellen nicht unbedingt geschriebene Gesetze dar.
Sie ergeben sich vielmehr aus gesichertem Wissen. Deren Missachtung muss nicht zwangsläufig,
kann aber möglicherweise zu Bauschäden führen. Der verantwortungsbewusste Fachmann
wird seinem Auftraggeber jedes denkbare Risiko ersparen; nicht nur das unvermeidliche.
Ein einschlägiges OLG-Urteil (28 U 4097/83, München) hielt bereits ein Restrisiko von
nur einem Prozent für unzumutbar und verurteilte den Planer zu vollem Schadensersatz.