Antwort: Nein!

 An „Aufstellräume für Gasfeuerstätten“ werden klar formulierte Ansprüche
gestellt. Je nach Kesselleistung stehen die einschlägigen Vorschriften in den Technischen
Richtlinien für Gasinstallationen (TRGI) oder in den Heizraumrichtlinien. Es müsste also im
Dachboden ein Aufstellraum eingerichtet werden. Das bedeutet einen ordentlichen
Dachausbau, zusätzlich mit Be- und Entlüftung, mit Wasserzulauf und Anschluss an die
Entwässerung, da dies ein Nassraum ist, in dem die Heizanlage gefüllt, gespült und entleert
werden muss. Weil also mit Schläuchen hantiert wird, auch einmal Wasser aus
Sicherheitsventilen austreten und kräftig spritzen kann, kommt ein ordentlicher Planer nicht
um eine Abdichtung nach DIN 18195 aus. Dieser Aufstellraum müsste somit nach unten und
an den Wänden wasserdicht gestaltet werden, nicht anders als ein Badezimmer.
Hinzu kommt, dass ein Gasheizkessel etwa 150 kg wiegen kann und annähernd die Abmessungen
eines Kühlschrankes oder einer Waschmaschine hat. Über zwei oder drei Treppen
kommt es da schnell zu Transportproblemen. Außer der ersten Montage spielen sich auf dem
Dachboden dann auch die Wartungs- und Pflegearbeiten ab.
Nach zehn Jahren sind Gasheizkessel regelmäßig technisch überholt. Danach werden sie erneuert.
Dann zieht sich der Austauschtransport nicht, wie anfangs durch eine Baustelle, sondern
durch ein fertiges, bewohntes Haus über alle Etagen hin.
Nicht zuletzt bleibt noch das Schornsteinproblem. Ein gemauerter Schornstein vom Keller bis
über den First soll ja bei dieser Spitzbodenlösung eingespart werden. Das Blech-Ersatzrohr
durch die Dachhaut darf nicht nur auf den Heizkessel gestellt und der Hebelwirkung von
Wind, Wetter und Schnee ausgesetzt werden, es muss vielmehr biegesteif auf dem Boden
verankert sein. Andernfalls ist die dauerhafte Dichtheit der Manschette in der Dachhaut
gefährdet. Dies aber hieße Ärger und Bauschäden programmieren.
Weil diese Abgasrohrstummel außen aus ästhetischen Gründen relativ kurz gehalten werden,
verbietet sich die Lösung praktisch, wenn in der Dachfläche Fenster eingesetzt oder in der
Nähe Gaupen aufgebaut sind. Die damit verbundene Gesundheitsgefahr für die Menschen
hinter solchen Fenstern wäre Grund genug, den Unfug generell zu verbieten.
Völlig außer acht lassen die Befürworter der Spitzboden-Idee das Frostrisiko. Stromausfall bedeutet
Heizungsstillstand. Der minimale Wasserinhalt speziell der Thermen und die zwar gedämmten
aber für wirksame Wärmespeicherung zu leichten Dächer lassen in kurzer Zeit die
Temperatur in den Speichern unter 0° C sinken. Frostschäden werden dann fast zwangsläufig
zu Wasserschäden
Hintergründliches: Seit Ende der fünfziger Jahre ist es im Wohnhausbau üblich geworden,
jegliche technische Gebäudeausrüstung zu verstecken. Zunächst mussten alle Arten von Leitungen
unter Putz und in Mauerschlitzen verschwinden. Dann sollte die Deckenheizung und
ihre Nachfolgerin, die Fußbodenheizung, alle sichtbaren Heizkörper überflüssig machen.
Zuletzt unterstützte diese Entwicklung eine irregeleitete Werbung für gasbeheizte
Wandgeräte, indem sie Architekten und Bauherren vorgaukelte, man könne diese Apparate
auch noch in Schränken verschwinden lassen. Damit das technisch machbar wurde, erfand
man Außenwandgeräte, die Verbrennungsluft von außen durch die Wand ansaugten und die
Abgase des Verbrennungsprozesses ebenfalls nach außen führten. Die Lage dieser
Abgasöffnungen zu Fenstern und Türen des Hauses wurde eifrig vernachlässigt. Ungeachtet
aller damit verbundenen Gefahren entwickelte sich das Geschäft so gut und machte die Lobby
derart stark, dass keine der sonst allzu Vorschriftseifriegen Institutionen, allen voran der
Deutsche Verein der Gas- und Wasserfachleute (DVGW), dagegen einzuschreiten gedachte.
Erst als bei der Altbausanierung von Wohnblöcken Dachheizzentralen in primitivster Machart
überhand nahmen, wurde versucht, mit Regeln den Wildwuchs wieder einzudämmen. Davon
sind aber nicht die Versuche betroffen, Heizkessel in Einfamilienhäuser auf den Dachboden
zu verbannen.
Beispiel für die Fehlinformation in der Werbung aus Baumagazin 4/95
Offenbar denkt keiner der Architekten, die dieser Mode frönen, an die Folgen für sich selbst.
Wenn Schaden eintritt, fehlt es gewiss nicht an Sachverständigen, die die Ursache in Planungsfehlern
sehen (Siehe hierzu die Antworten 9,11,12,16,17,24,25,32) Dann ist außer der
Nachbesserung auch noch der Höhe nach unbegrenzte und nicht versicherbare Schadensersatz
fällig.
Sollte man dem Bauherrn dennoch einreden, er könne sparen, indem er auf einen ordentlichen
Heizraum verzichtet und auch auf einen angeblich überflüssigen Schornstein, den er doch
schon bei der leichtesten Brennstoff-Krise für das Überleben im Haus braucht?
Nachtrag: Die WÜRTTEMBERGISCHE lehnt als erste die Versicherung von
Wasserschäden in Häusern mit dieser Art Dachheizzentralen ab; andere werden folgen. Auch
das muss dem Bauherrn gesagt werden.