Antwort: Dieser vermeintliche Umweltschutz ist falsch, weil er unnützen Verbrauch von
Ressourcen vorschreibt und Volksvermögen verschwendet.

Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 bietet in § 25 die Möglichkeit der Befreiung an, … wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist (lt. gängiger Rechtsprechung innerhalb 10 Jahre) durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können. (fett: Auszug aus § 25 EnEV)

Danach bleiben alle, auch verordnete Maßnahmen, deren MNV zur Divergenz führen, gesetzeswidrig.
(Zum MNV siehe auch Antworten 27 und 93)

Die Mehrkosten für diese verordneten Ausgaben beim Bauen müssen mit der realistischen
Ersparnis ins Verhältnis gesetzt werden (MNV). Und zwar nicht in verschlüsselnden Prozentwerten
– hier von den Baukosten, da von der Energie-Ersparnis – sondern jeweils in
Mark und Pfennig. (siehe Antwort 27 und 93)