Die aktuelle Seite
Antwort 45
Die aktuelle Seite
|
Lesen Sie hier eine der 100 Antworten aus der CD-Rom "Traumheizung oder Heizungsträume".
Diese Fragen wurden alle öfters gestellt. Es sind keine erfundenen, mit denen bisweilen irgendwelche Themen an den Mann gebracht werden. Die Aktualität ist immer neu gegeben. 45. Frage: Hat ein sogenannter Luftraum über dem Wohnzimmer irgendwelche Nachteile? Antwort: Diese modische Architektur hat Nachteile, die alle fünf Sinne betreffen. Die wohnpsychologischen Folgen, die sich daraus ergeben, können nur mangelnder Sensibilität und schlechtem Geschmack der Planer zugeordnet werden, die dem Statusdruck der Bauherrn unreflektiert nachgeben. Den Heizungsplaner interessieren dabei in erster Linie die thermischen Folgen. Je nach Entwurf reichen die Raumhöhen vom Kellerfußboden bis zum Firstbalken. Durch Temperaturunterschiede in der Raumluft entstehen beachtliche Kräfte, die warme Luft aufsteigen und kalte Luft absinken lassen. Luftströme fließen an Abkühlungsflächen, wie Dachschrägen, Fensterscheiben oder Außenwänden abwärts und über Heizkörpern aufwärts. Dabei sind weder Richtungen noch Mengen der Luftströme sicher vorhersehbar oder berechenbar. Die Luftbewegungen werden durch luftheizende Technik ausgelöst und verstärkt. Dazu zählen neben Radiatoren, Konvektoren und Plattenheizkörpern auch Fußbodenheizungen, die bekanntlich an den Abkühlungsflächen einen Kaltluft-Abstrom und über dem Fußboden eine in das Rauminnere gerichtete Luftströmung, sowie einen Aufstrom an Innenwänden des Hauses auslösen.Gelegentlich kommt es zu periodischen Fallwinden, die sich im Abstand von einigen Minuten an gleichen oder wechselnden Stellen unvermittelt wiederholen und schon nach kurzer Zeit als äußerst lästig empfunden werden. Ein weiterer Nachteil ist die akustische Störung im Haus. Der Luftschall aus der Küche oder dem Wohnzimmer, einerlei aus welcher Schallquelle, trifft auch auf alle Türen des Obergeschosses. Bei manchen Entwürfen findet der Schall sogar eine endlose Schleife über die Galerie und eine dahinter liegende Treppe zurück zu seiner Quelle. Diesen Schallweg bezeichnen die Akustiker als Hallraum, der Nachhall auslöst. Je nach der Länge des Schallweges kann sich der Schall durch Interferenz im Nachhall verstärken oder löschen. In beiden Fällen leidet die Aufnahmefähigkeit des menschlichen Gehörs. Dann muss ein Mensch lauter oder leiser sprechen, damit ihn der andere versteht. Ein Radio oder der Ton des Fernsehers müssen lauter oder leiser gedreht werden. Erfahrungsgemäß wird die größere Lautstärke bevorzugt und damit steigt die Schallbelästigung im ganzen Haus. Selbstredend breiten sich Küchendunst, Tabakrauch oder andere Gerüche schneller und gründlicher über den Luftraum im Haus aus. Wasserdampf, sei es aus dem Nassbereich "Küche", oder aber aus Richtung der Bäder und Duschen, wird nicht durch Schleusenwirkung von Fluren oder Türen gebremst. Weniger beheizte Räume, speziell im Obergeschoss, wie etwa Schlaf- oder Gästezimmer, werden dadurch zu Dampfkondensationsräumen, in denen sich Schimmel an kalten Flächen oder organischen Materialien der Einrichtung, wie Leder, Leinen usw., bilden kann. Die wohnpsychologische Ignoranz der Planer belastet die Bewohner erheblich, weil von den meisten Sitzplätzen aus für die optische Wahrnehmung unkontrollierbare Raumabschnitte gegeben sind. Die bevorzugten Sitzplätze sind ja regelmäßig unter einer Empore zu finden und von dort kann der größte Teil des Riesenwohnraumes nicht eingesehen werden. Deshalb können auch robuste Naturen kaum längere Zeit mit dem Rücken zum restlichen, unüberblickbaren Raumgebilde ausharren. Dies alles muss auch ein Bauherr wissen, der solche Architektur für sich planen lässt. Der Heizungsplaner sollte indessen darüber hinaus noch weiter denken: Kein Bauherr muss die geschilderten Mängel hinnehmen. Sofern er sie rügt, haftet der Planer für die Mängelbeseitigung, ersatzweise für die Wertminderung, und für den weitaus problematischeren Schadensersatz. Ein Heizungsbaubetrieb hatte für ein Einfamilienhaus, in dem der Luftraum vom Kellerfußboden bis zum Dachfirst reichte, eine Heizungsanlage geplant: Fußbodenheizung mit zwei Zusatzkonvektoren im Wohnzimmer! Auftragssumme 32.000.- DM. Das Haus war mit dieser Heiztechnik nicht ausreichend beheizbar. Der Bundesgerichtshof verurteilte im Juli 1991 den Heizungsplaner zu einem Schadensersatz von 140.000.- DM (VII ZR 301/90). Diese Summe entsprach dem merkantilen Minderwert des Hauses, zu dem die fehlerhaft geplante Heizungsanlage führte. Es wurde nicht geprüft, ob mit einer anderen Heiztechnik, oder durch bauliche Veränderung innerhalb des Hauses, wie etwa durch Einziehen der ausgesparten Decken, ein besseres Ergebnis hätte erzielt werden können. Der Bauherr hatte wie immer in solchen Fällen die Wahl zwischen Mängelbeseitigung und Wertminderung. Seinem Wunsch entsprechend wurde entschieden. Hintergründliches: Etwa Anfang der achtziger Jahre wurde ein spezieller Ausbau von Dachräumen von der Schickimicki entdeckt. Im mehrgeschossigen Wohnungsbau schlug man den Dachraum dem obersten Vollgeschoss zu. Damit konnte man scheinbar mehr Wohnfläche als sogenannte Maisonette-Wohnung vermieten oder verkaufen. In diesen Wohnungen boten sich den Fotografen ungewöhnliche Blick- und Bildwinkel. Das machte zahlreiche Publikationen interessant und der Wohnungstyp wurde über alle visuellen Medien verbreitet. Noch heute zeigen gut die Hälfte aller Neubauplanungen für Einfamilienhäuser Lufträume, Galerien und Treppen, obwohl sich die Schickeria von diesen "Scheidungsgrundrissen" längst wieder abgewandt hat. Es werden wohl noch eine ganze Reihe weiterer Gerichtsurteile folgen müssen, ehe sich die Planer darauf besinnen, dass es für Sie keinen Grund gibt, erst auf die Launen und Wünsche der Bauherren einzugehen und danach den Rückbau aus der eigenen Tasche zu finanzieren. Kluge Heizungsplaner meiden die Fallstricke, lehnen solche Aufträge ab. Damit lassen Sie den schwarzen Peter dort, wo er hingehört: beim Architekten. |
Die aktuelle Seite
Antwort 45