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BSE - MKS - und EnEV - Was zuviel ist, ist zuviel!

Hamburg. Im Jahr 2000 tat sich eine Gruppe von Spezialisten verschiedenster Fachrichtungen zum "Arbeitskreis Gesundes Haus AGH" zusammen. Ziel der gemeinsamen Arbeit ist der Erhalt vernünftiger Bautechnik und gesunder Wohnverhältnisse, die durch profitorientierte Verordnungen und durch eine völlig falsche Energiespar-Politik gefährdet erscheinen.

 

Eine Reihe von Vorstößen bei Regierungsstellen des Bundes und der Länder blieben größtenteils unbeantwortet. Die Dämmstoff- und Baustoff-Industrien, die Flachglas-Hersteller und die Heizungsbranche, nicht zuletzt die solartechnischen Geschäftemacher sehen gewaltige Umsätze und Profit. Keiner von denen kümmert sich um die Gesundheit der Bürger, um Umweltschäden oder um den Verlust von Volksvermögen.

Der Arbeitskreis Gesundes Haus hat sich daher entschieden, über Rolf Köneke - Bausachverständiger und Mitglied des AGH - eine Petition des AGH an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags zu richten. Lesen Sie hier dessen Wortlaut:

als Kontaktadresse für den Arbeitskreis Gesundes Haus AGH

 

 

 

An den
Petitionsauschuß des
Deutschen Bundestages

11011 Berlin

 

AGH-Petition zur EnEV

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Petiotionsausschusses,

es wird hiermit Beschwerde gegen die an der EnEV beteiligten Ministerien eingelegt aus folgenden Gründen:

 

1.                            Gesetzwidriges Verhalten.

2.                            Unzumutbarkeit der vorgeschlagenen Rechenmethoden.

3.                            Mißbrauch technisch-wissenschaftlicher Verfahren.

                            Negative Auswirkungen der EnEV

Der Referentenentwurf vom 29. 11. 2000 liegt vor. Auf Grund des Energieeinsparungsgesetzes vom 22. Juli 1976 soll dieser Referentenentwurf von der Bundesregierung verordnet werden. Hierzu wird festgestellt:

 

Zu 1)        Gesetzwidriges Verhalten

Im Energieeinsparungsgesetz, der Ermächtigungsgrundlage zum Erlaß der Wärmeschutzverordnungen, wird die Wirtschaftlichkeit im § 5 ”Gemeinsame Voraussetzungen für Rechtsverordnungen” gefordert. Der § 5(1) lautet verkürzt:

(1) "Die in den Rechtsverordnungen ... aufgestellten Anforderungen müssen ... wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können."

Diese Aussage ist eindeutig. Unwirtschaftliche Energiesparmaßnahmen sind damit gesetzwidrig.

Die technische Umsetzung der Anforderungen der EnEV erfordert einen Aufwand, der durch die damit erzielten Einsparungen wirtschaftlich nicht gedeckt werden kann. Es gibt kein Beispiel, bei dem die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden konnte. Eine Verordnung, deren Anforderungen grundsätzlich zu unwirtschaftlichen Energiesparmaßnahmen führen, ist deshalb null und nichtig.

Auch die Wohnungswirtschaft leidet unter dem Diktat der überzogenen Anforderungen, die Wohnungsbaugesellschaften werden in ein finanzielles Fiasko gestürzt. Die Umlegung der investiven Maßnahmen auf den Mieter wird für sozialen Zündstoff sorgen. Die Differenz der Heizkostenrechnungen können die Differenz zur steigenden Miete nicht kompensieren.

Beispielhaft sei eine Notiz aus der FAZ vom 05. 09. 2000 erwähnt:

Drei Wohnhäuser mit jeweils 6 Dreizimmer-Wohnungen a 71 m² Wohnfläche werden von der "Gesellschaft für Wohnungsbau und Hausverwaltung im Stadtgebiet Aschaffenburg" saniert. Als "energiesparende Maßnahmen" wurden durchgeführt:
-      Wärmedämmverbundsystem mit 8 cm Mineralfaser und Silikonputz,
-      wärmedämmende Kunststoffenster mit Wärmedämmverglasung,
-      Decke zum Dach mit 12 cm Polystyrol,
-      Einbau eines Brennwertkessels
-      Regelung der Raumtemperaturen.

Im Text heißt es dann: "Der Energiebedarf zum Heizen der Häuser wird nach den Erwartungen der Baugesellschaft um rund 35 Prozent sinken. Pro Jahr und Wohnung würde das eine Einsparung von etwa 180 Mark ergeben".

35 % suggeriert viel, 180 DM pro Jahr bedeutet aber ein "Nichts". Bei 6 Wohnungen pro Haus wird damit eine Einsparung von 1080 DM/a erzielt.

Wird für die Wirtschaftlichkeitsberechnung ein Mehrkostennutzenverhältnis von 15 (sehr gewagt) angenommen, dann beträgt das  Investitionskostenlimit pro Haus:    15 x 1080 = 16200 DM. (Das Mehrkostennutzenverhältnis ist das Maß für die Wirtschaftlichkeit;
siehe: Ehm, H.: Maßnahmen zum baulichen Wärmeschutz und zur Energieeinsparung in bestehenden Gebäuden; Kosten-Nutzen-Betrachtung. wksb 1979, H. 8, S. 1 und
Werner, H.; Gertis, K.: Zur Wahl von Kalkulationsmethoden bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen. Baumaschine + Bautechnik 1979, H.2, S. 65).

Jeder Architekt oder Bauleiter weiß, daß die Realisierung der oben genannten fünf "energiesparenden" Maßnahmen für 16200 DM pro Haus eine Utopie ist - wie eben alles im jetzt geforderten Gebäudewärmeschutz.

Die beteiligten Ministerien verstoßen somit eklatant gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des Energieeinsparungsgesetzes - sie handeln gesetzwidrig. Das soziale Gewissen soll jetzt nicht Gegenstand der Petition sein.

Gegenstand einer Gegenäußerung muß die nachvollziehbare und mit realistischen Daten versehende Wirtschaftlichkeitsberechnung sein; eine solche ist bis jetzt noch nicht vorgelegt worden. Die der Bundesregierung vorliegenden Gutachten zur Wirtschaftlichkeit sind, wenn darauf zurückgegriffen wird, vollständig zu präsentieren, die Gutachter zu benennen.

Zu 2)        Unzumutbarkeit der vorgeschlagenen Rechenmethoden

Es heißt in der Begründung zur EnEV: "Die Energieeinsparverordnung soll nicht mit umfänglichen technischen Regelungen befrachtet werden". Es wird statt dessen auf umfangreiche Normen verwiesen. Diese sind:

1.                            DIN V 4108-6 mit 46 Seiten

2.                            Entwurf DIN 4701-10 mit 30 Seiten

3.                            DIN EN 832 mit 30 Seiten

Werden die ebenfalls zu beachtenden Entwürfe zur DIN 4108-2 mit 21 Seiten und zur DIN 4108-3 mit 43 Seiten hinzugezählt, dann ergeben sich allein für diesen schmalen bauphysikalischen Sektor insgesamt 170 Seiten. Diese Informationsfülle ist für ein ordnungsgemäßes Planen und Entwerfen unzumutbar. Werden die inhaltlichen und methodischen Fehler noch mit einbezogen, dann mutiert diese Informationsschwemme zum Informationsmüll. Die Anwendung verbietet sich somit von selbst.

Zu 3)        Mißbrauch technisch-wissenschaftlicher Verfahren

Es heißt in der Begründung zur EnEV: "Durch Verweis auf die EN 832 ist nunmehr die Möglichkeit gegeben, auf die Darstellung von Nachweisregeln in der Verordnung weitgehend zu verzichten". Die DIN EN 832 wird damit beim Nachweis zum zentralen Mittelpunkt der EnEV.

Dieses Nachweisverfahren wird an einem Beispiel im Anhang L der DIN EN 832 erläutert.

Die Tabelle L9 listet die Heizwärmebedarfswerte eines ca. 90 m² großen Hauses auf und enthält auch das Ergebnis für die Heizperiode:

 

.................................30 000 MJ ± 13 000 MJ
oder in kWh:              8333 kWh ± 3611 kWh

 

Mit einer solchen Abweichung werden alle ernst zu nehmenden Berechnungen in den Ingenieurwissenschaften verhöhnt. Eine Abweichung von ± 43,3 % ist ein Skandal. Immerhin liegen mögliche Ergebnisse dann zwischen

 

...4722 kWh und 11944 kWh

        bzw. zwischen        52,8 kWh/m²a und 133,5 kWh/m²a

 

und das ist immerhin das 2,53 fache.

 

Eine derartige Streuung entbehrt jeder soliden wissenschaftlichen Arbeit. Ein solches Ergebnis kann nicht ernst genommen werden und beweist die Unzuverlässigkeit der Rechenmethoden. Mit dieser Streuung werden die methodischen und inhaltlichen Fehler der DIN-Normen inkognito eingestanden. Die gesamte DIN-EN 832 muß deshalb aus dem Verkehr gezogen werden.

 

Weiter heißt es in der Begründung zur EnEV: "Ziel sei die Erhöhung der Transparenz für Bauherren und Nutzer durch aussagekräftige Energieausweise".

Bei solchen haarsträubenden Ergebnissen mit Streuungen von ± 43,3 % kann nicht von aussagekräftigen Dokumenten gesprochen werden. Damit aber werden auch die in der EnEV §13 geforderten "Ausweise über Energie- und Wärmebedarf, Energieverbrauchskennwerte" hinfällig. Die Juristen finden jedenfalls hier ein reichhaltiges Betätigungsfeld vor, wenn der Kunde, wenn der Verbraucher, wie ihm ja immer erzählt wird, die dort angegebenen "Bedarfswerte" einmal juristisch einfordern, einmal einklagen sollte. Immerhin muß vom Verordnungsgeber die Frage klar beantwortet werden, ob ein Recht auf die Einhaltung der in den Energieausweisen falsch berechneten Werte besteht.

Zu 4)        Auswirkungen der EnEV

Im Vollzug der EnEV, aber auch der bisherigen Wärmeschutzverordnungen werden für die Außenhülle ausschließlich Dämm-Maßnahnen vorgesehen, die sich hauptsächlich in Wärmedämmverbundsystemen niederschlagen. Die Nachteile sind gewaltig, sie dürfen nicht bagatellisiert werden.

 

Gesundheitlicher Aspekt

 

Seit Jahren werden unsere Wohnhäuser gemäß WSchVO mit "Verpackungs-Material" eingepackt. Das führt zu einem hermetischen Verschluß. In etwa einhunderttausend Groß-Wohnhäusern gibt es 1 Million Wohnungen mit Schimmel. Die Folge ist:

 

        Vernichtung des Wohnklimas durch Schimmelbefall und andere Luftschadstoffe,

        schwere Allergien, asthmatische Erkrankungen.

 

Energierelevanter Aspekt

 

Der Einbau neuer Fenster und die Verkleidung mit Dämm-Material sollte zu einer wesentlichen Energieeinsparung führen. Dies hat sich nicht bewahrheitet (man meint deshalb, nun noch mehr dämmen zu müssen, um endlich etwas zu erreichen). Nur heiztechnische Verbesserungen können Heizkosten senken.

 

Bauphysikalischer Aspekt

 

Das seit Jahrhunderten wohnbiologisch vorbildliche Massiv-Haus mit einer Wohnqualität, die "Niedrigenergiehäuser" nie erreichen können, darf nicht hermetisch abgedichtet werden.
Dagegen wird jedoch verstoßen: Von außen durch das sorptionsdichte und diffusionsbehindernde Wärmedämmverbundsystem, von innen durch die mit Kunststoffdispersion gestrichene Rauhfasertapete und die dichten Fenster. Die Folge ist:

        Schimmel verursachende hohe Feuchte im Innenraum,

        Feuchteansammlung in der Außenwand - die Dämmung wird unwirksam.

 

Lüftungsrelevanter Aspekt

 

In einem dichten Raum, der allein schon durch das Bewohnen eine hohe Feuchte aufweist, wird es niemals gesundes Leben geben. Alles wird feucht und schimmelig. Die eingebauten Wohngifte erhöhen die Krankheitshäufigkeit.

 

Umweltrelevanter Aspekt

 

Bei den WDV-Systemen kommt zu 90% brennbares EPS zum Einsatz; es enthält hochgiftiges Styrol. Im Brandfall werden tödliche Gase freigesetzt (Flughafen Düsseldorf), schlechtere Qualitäten geben nach Untersuchungen der Zeitschrift ÖKO-Test auch im "Sollzustand" erhebliche Schadstoffmengen an die Umgebung ab.

 

WDV-Systeme lassen sich nicht recyceln, es sitzt fest verbunden am Wohnhaus. Fachleute - auch das Umweltamt Hamburg - sagen: "Dieses Material dürfte gar nicht erst produziert werden". Trotzdem wird es überall eingesetzt - auch im Innenbereich. Gesundheitsverstöße sind deshalb an der Tagesordnung.

 

Volkswirtschaftlicher Aspekt

 

Das Anbringen eines WDV-Systems kostet 150,-DM/m². Auf diese Weise wurden bisher 40 Milliarden DM ausgegeben - ohne eine wesentliche Energieeinsparung zu erzielen, die dann auch zu einer merkbaren CO2-Minderung führen würde. Allerdings wurde damit erreicht, daß bereits 400 000 Bürger erkrankt sind. Das Entfernen der WDV-Verkleidung kostet noch einmal 20 Milliarden DM. Der Wertverlust der Häuser muß auch beachtet werden.

 

Quintessenz

Die angeführten Fakten müssen beachtet werden, soll das Staatswesen durch solche unverständlichen und deshalb wohl auch zwangsläufig administrativen Aktivitäten nicht weiterhin in Mißkredit geraten und Schaden erleiden. Die Vergangenheit zeigt genügend Beispiele unverantwortlichen Handelns.

 

Der Arbeitskreis AGH stellt fest:

 

1.         Werden die Unzulänglichkeiten der "Energieeinsparkampagnen" offengelegt, wird mit Bußgeldbescheiden ab 250 000 DM operiert.

2.         Werden Ministerien auf die Widersprüche und Gefahren aufmerksam gemacht, so werden diese Warnungen ignoriert - sie interessieren sich nicht dafür.

3.         Werden einzeln Gesundheits-, Jugend-, Sozial- und andere Ministerien mit klaren Fragen angeschrieben, so setzt das Geschiebe der Zuständigkeiten ein. So werden klare Antworten vermieden.

4.         Auf Fragen im Zusammenhang mit der Gesundheit der Bürger an den "Umwelt-Sachverständigen-Rat", der die Bundesregierung berät,.wird überhaupt nicht geantwortet. Die Verdrängung von unangenehm empfundenen Fragen scheint Schule zu machen - siehe BSE-Krise.

5.         Auch industrieabhängige "Wissenschaftler", die die Bundesregierung richtig beraten sollten, tun dies nicht. Die Interessen der Industrie haben Vorrang vor den Interessen der Verbraucher. Auch beim Gebäudewärmeschutz muß der Vebraucherschutz eingefordert werden.

6.         Es geht nicht an, daß in dieser bisherigen Form weitergearbeitet wird.
Es geht nicht an, daß die Gebäudesubstanz eingepackt werden soll.
Es geht nicht an, daß unsere Häuser zerstört werden.
Es geht nicht an, daß die Gesundheit der Bürger gefährdet wird.
Es geht nicht an, daß unsere schon kranken Kinder im Umwelt-Dämm-Müll ersticken.

7.         Deshalb ist eine öffentliche Diskussion unausweichlich. Die Verantwortung gegenüber dem Bürger gebietet dies.

 

Wir bitten im Interesse der betroffenen Bevölkerung um angemessene Sachbehandlung.

 

 

Im März 2001

 

 

Arbeitskreis Gesundes Haus AGH

Dr. phil. Helmut Böttiger, Wiesbaden; Dipl.-Ing. Alfred Eisenschink, Murnau; Dipl.-Ing. Architekt Konrad Fischer, Hochstadt a. Main; Dr. rer. nat. habil. Michael Gagelmann, Wiss. Beirat der Interdisziplinären Gesellschaft für Umweltmedizin IGUMED e.V., Schriesheim; Prof. Dr. Gerhard Gerlich, Institut für Mathematische Physik der TU Braunschweig, Braunschweig; Rolf Köneke, Bausachverständiger, Hamburg; Dipl.-Ing. Architekt Kai Kühnel, Stadtrat , AGH, Dachau; Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier, wiss. Direktor und Leiter Hochbauamt Stadt Nürnberg a. D., Nürnberg; Dipl.-Met. Dr. phil. Wolfgang Thüne, ZDF-Meteorologe a. D., AGH, Oppenheim

 

i.A.

 

Rolf Köneke, Bausachverständiger


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