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Denkmal pflegeversichert ?
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Denkmal pflegeversichert ?
Alfred Eisenschink Denkmalpflege versichert, oder pflegeversichert, oder wie sicher sind unsere Baudenkmäler überhaupt durch die gängige Praxis der Pflege? Das ist die Frage. Angesichts des Einheitsbreies beim Eigenheimbau einerseits und der Auswüchse sogenannter moderner Glas- und Auftrumpf-Architektur andererseits, gewinnt die Pflege schöner Bauten als Denkmäler einer untergegangenen früheren Kultur einen unschätzbaren Wert. Und dies verpflichtet die bestallten Denkmalschützer zu ganz besonderer Sorgfalt und Achtsamkeit. Wie auf allen Gebieten gibt es dabei Schwachstellen. Ganz besonders schwach zeigt sich derzeit die Heiztechnik im Umgang mit Baudenkmälern. Jüngste Masche: die direkte Wandheizung. Damit ist die Technik der Strahlungswärme verbunden, die seit Jahrzehnten von der Branche sträflich vernachlässigt wird. Aber über deren physiologischer und physikalischer Vorzüge, dürfen die Notwendigkeiten der Bautechnik handwerklicher Qualität nicht vernachlässigt werden. Doch genau das geschieht. Da werden doch tatsächlich Kupferrohre in kilometerlang geschlitztes historisches Mauerwerk eingemauert. Vor Fachwerk werden Kunststoffschläuche gehängt, die bei einzelnen Objekten gerade einmal zwei Millimeter Strömungsquerschnitt für das Heizwasser bieten. Die Rohrschlangen werden mit "Spezialmörtel" eingeputzt, und die Ergebnisse dieser verantwortungslosen Praxis werden vor der ersten Inbetriebnahme schon als Innovationen hochgejubelt. Habe wir alle Erfahrungen aus langen Jahrzehnten vergessen, oder wird leidvoll erworbenes Wissen nur verdrängt, weil da gerade gute Geschäfte winken? Gibt es keine Wärmedehnung mehr? Zwängen sich eingemauerte Rohrleitungen nicht mehr, wetzt nichts mehr durch im Laufe der Jahre? Setzen sich kleine Querschnitte nicht mehr zu? Friert minimaler Wasserinhalt nicht mehr ein? Schlägt niemand mehr Nägel in die Wand? Ist allen Beteiligten völlig einerlei, was aus ihren Machwerken wird in 10, 20 30 Jahren? Gibt es BGB 194 nicht mehr, keine Verjährungsfrist von 30 Jahren mehr für Planungsfehler? Erledigt das alles eine Versicherung; neuerdings auch den bislang nicht versicherbaren, weil der Höhe nach unbegrenzten Schadensersatz? Verzichten Versicherer ab sofort auf den Leistungsausschluß wegen grober Fahrlässigkeit? Weil ja die Idee so "umwälzend" war? Die Gerichte mahnen, bei jeglicher Technik, bei aller Art von Baustoffen und Bauteilen nicht die Beurteilung zum Zeitpunkt des Einsatzes, sondern die Haltbarkeit und Brauchbarkeit bis zum Ende der Nutzungszeit, also in 30 bis 50 Jahren zu beachten. Ein "Restrisiko" von nur einem Prozent, könne der Planer seinem Bauherrn nicht zumuten, urteilte das OLG München (28 U 4097/83 München). Die direkte Wandheizung birgt keinen Risikorest, sondern bedeutet ein einziges bautechnisches Risikopaket. Obendrein werden ehemals eherne Grundsätze der Denkmalpflege vernachlässigt: Der Schutz des Originals und die Rückbaubarkeit etwaiger notwendiger Veränderungen. An allen möglichen Bauteilen eingeputzte Heizleitungen, die Schlitze dafür, ungeachtet der Mauerstärke, verändern das Original und sind niemals rückbaubar. Welche Gründe gibt es für die Preisgabe des Denkmalschutzes? Liegt es am Einfluß gewisser Kreise, die nicht nur über die Art der Pflegemaßnahmen, sondern gleichzeitig über Zuschüsse und deren Höhe entscheiden? Planer, Auftragnehmer und selbstverständlich die verantwortlichen Denkmalschützer sollten darüber nachdenken, welchen Bärendienst sie sich und der jeweils eigenen Sache erweisen. Selbstverständlich gibt es technische Möglichkeiten, billiger, einfacher, sicherer, und rückbaubar Baudenkmäler strahlungsintensiv zu heizen. Dies funktioniert mit indirekter Wandheizung über Heizleisten, mit Heizrahmen und Strahlplatten und ähnlicher Technik. Sei über dreißig Jahren sind diese Lösungen erprobt und kultiviert. Das sind allerdings keine Ideen von Denkmalschützern und Volkskundlern, sondern bewährte Lösungen erfahrener Heiztechniker. |
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