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Das KNAST-Syndrom fordert seine Opfer

Alfred Eisenschink

Abkürzungen sind Mode. Bandwurmlange Begriffe, Forderungen oder Thesen werden schlagwortartig verkürzt zu bekannten Wörtern mit völlig anderem Sinngehalt, und in großen Buchstaben geschrieben. Die Mode kommt, wie so vieles, aus Amerika. Mein Stutzwort heißt KNAST und bedeutet: Kontrolliertes Nicht Anerkennen Simpler Tatsachen.

Mit KNAST werden alle physikalischen, ökologischen, wirtschaftlichen oder schlicht vernünftigen Fakten weggeputzt, die nicht ins eigene, meist profitorientierte Konzept passen. Alle Marketing und Werbeabteilungen der gesamten Industrie und aller ihrer Interessenverbände wenden KNAST an, selbstverständlich, ohne es irgend jemandem, gar sich selbst einzugestehen.

Mit KNAST wird aus einer meßbaren Abkühlung der Erde die globale Erwärmung, aus dem natürlichen Gang des CO²-Gehalts der Treibhauseffekt, aus der Industriesubvention der Fotovoltaik eine kostenlose alternative Energie, oder aus einer ökologisch-ökonomischen Schnapsidee Biodiesel.

Weil die KNAST-Methode verborgen bleibt, der Etikettenschwindel aber ständig und überall verbreitet wird, gibt es eine unüberschaubare Masse von KNAST-Opfern. Die bedauernswerten Geschöpfe wünschen sich nichts sehnlicher, als eben jenen Unsinn, der ihnen mit KNAST angedient wird. Und keines der Opfer denkt selbst auch nur ein kleines bißchen nach, unternimmt auch nur ansatzweise etwas, um die Volksverdummer dort hinzubringen, wohin sie gehören: in den Knast; jetzt alt geschrieben und mit der ursprünglichen Bedeutung.

Am 25. April 2000 erreichen mich Brief und Pläne eines KNAST-Opfers:

"In der Anlage habe ich Grundrisse sowie zwei Ansichten beigefügt. Außerdem habe ich eine Schemazeichnung der Lage der Heizleiste angefertigt. Die Heizleiste soll an allen Außenwänden in einem Kanal von 10 x 10 cm zwischen Außenwand und Fußbodenaufbau eingebaut werden.

Die Beheizung erfolgt mittels einer Luft/Wasser-Wärmepumpe mit Luftbrunnen und Erdregister. Eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung (WRG) ist ebenfalls vorgesehen. Die Zuluft der WRG soll in der Trittschalldämmung zu den Heizleisten, mit einem Lufteinlass pro 50 cm, geführt werden."

Der arme Bauherr hat vor lauter KNAST vergessen, daß Fußbodenrinnen für Heizkörper, gleich welcher Art, Sammelräume für Dreck aller Art sind. Für Dreck, den er auch noch mit Ventilatoren seiner WRG mit Lufteinlässen alle 50 cm ausblasen will. In die Atemluft seines luftdichten Niedrigenergiehauses!

Die Luft/Wasser-Wärmepumpe verlegt den Energiebezug auf das Stromnetz, die neue alternative Energie für Leute, die fossile Energien vermeiden wollen. Auch ein echter KNAST-Erfolg der Strom-Lobby!

Wieviele Semester Studium welcher Fakultäten sind nötig, um diesen Zusammenhang zu erkennen?

Warum liefere ich nicht einfach den Krempel und mache mein Geschäft damit? Sollen die KNAST-Opfer doch sehen wo sie bleiben! Darauf gibt es eine Antwort aus der richterlichen Auffassung unseres Rechtsstaates, die allerdings unverständlicherweise gerade von den betroffenen Berufskollegen verKNASTet wird: "Im Rahmen eines Werkvertrages zwischen mir und einem Auftraggeber entsteht eine Verpflichtung, den Auftraggeber schadlos zu halten, falls der Erfolg über die bloße Vertragsmäßigkeit des Werks hinaus nicht eintritt. Verschuldensunabhängig!"

Den Erfolg schulde ich auch, wenn ich sein Fehlen nicht verschuldet habe. Darüberhinaus bin ich als Unternehmer verpflichtet, den Auftraggeber über alles zu informieren, was seine Willensbildung und seine Entschlüsse beeinflussen könnte. Über die Brauchbarkeit noch unerprobter Technik muß ich ihn umfassend aufklären, sowie über Gestaltung und Verwendbarkeit, damit die Zwecke und Bedürfnisse des Auftraggebers, der über dieses Wissen nicht verfügt, erfüllt werden (nachzulesen in der Fachzeitschrift Sanitär- und Heizungstechnik, 4-2000, Seite 99).

Deshalb berate ich meine Kunden so intensiv und lehne die blinde Übernahme aller möglichen KNAST-Vorschläge kurzerhand ab. Andernfalls hätte ich das zweifelhafte Vergnügen, finanziell für die Folgen der Schnappsideen auch noch aufkommen zu dürfen.

Warum machen das indessen andere Berater nicht ebenso konsquent? Weil die wenigsten gewerbsmäßigen Bauherrnverführer Werkverträge abschließen, und sich allein dadurch aus der Verantwortung stehlen. Das gilt für die Verbraucherverbände, die Baumärkte, für den Heizungs- und Sanitärhandel bis hin zu Baubiologen; nicht zu reden von den Redaktionen aller Medien.

Und für all diese bedauerlichen Fälle gibt es eine Erklärung: KNAST!

 

Der Einspruch eines KNAST-Geschädigten

Sehr geehrter Herr Eisenschink,

soeben habe ich auf Ihren Internetseiten den von Ihnen eingestellten Text aus meinem Schreiben vom 25.04.2000 und Ihre nicht gerade freundlichen Kommentare dazu gelesen. Ich mache Sie hiermit darauf aufmerksam, daß ich mir, sofern dies so stehen bleibt, Schritte nach dem URG vorbehalte. Bei Ihren Kommentaren vermute ich, daß Sie sich in weiten Bereichen möglicherweise auch heute noch auf dem Stand zur Zeit (vor 35 Jahren) Ihrer "Erfindung" befinden.

Dennoch zwei Anmerkungen zu Ihren Kommentaren:

1. In unserem Haus befindet sich kein Dreck. Sollte sich aber doch einmal ein Stäubchen einschleichen, wird dieses durch die WRG, die ca. 7 mal pro Tag die gesamte Raumluft komplett absaugt und durch microgefilterte Frischluft ersetzt, sofort entfernt.

2. Das von mir geplante Luft/Wasser-Wärmepumpen-System mit Erdregister und WRG ist in der Anschaffung nicht teurer als eine von Ihnen als "zuverlässig" bezeichnete Öl- oder Gasheizung, benötigt aber nur etwa 25% der Energie einer Öl- oder Gasheizung. Diese Verbrauchswerte sind durch Wärmebedarfsberechnungen und in Heizperioden technisch nachgewiesenen Anlagenberechnungen belegt.

Nicht die Art der Energie, sondern die Menge der verbrauchten Energie, bringt uns allen den dringend notwendigen Umweltschutz. Die neue Energieverordnung wird hoffentlich vielen bislang noch gewaltigen Öl- oder Gas-Schadstoffschleudern den Garaus machen.

Ihre Heizleisten sind sicher schön und gut für einen Bastler. Anhand der Bilder des Prospektmaterials lassen sie jedoch vermuten, dass sie möglicherweise nicht die notwendige Heizleistung (W) erbringen können. Ihre Prospekte enthalten dazu ja auch keine Aussagen.

Mit freundlichen Grüßen

Und die Antwort von Alfred Eisenschink:

Guten Tag, Herr ...

Ich sehe keinen Grund für Ihre Entrüstung, wohl aber, irrige Meinungen zu widerlegen. Es gibt kein anderes Mittel gegen falsche Behauptungen:

Ich habe den Inhalt Ihres Textes verändert und anonym wiedergegeben. "Schritte" können Sie sich ersparen.

Die von Ihnen bevorzugte WRG - vor Jahren hieß das zutreffend "Zwangswohnraumlüftung" - wechselt theoretisch die Luft Ihres Traumhauses stündlich (7:24=) 0,291 mal. Bei dieser minimalen Atemluftwechselrate halten sich Bad- und Schlafzimmerdüfte, Dünste von gebratenen Zwiebeln, Kohl oder Fisch tagelang im luftdichten Haus.

Werden dann Fenster geöffnet, steigt der Energieverbrauch des dichten Hauses bis auf das Dreifache (s. weiter unten).

Das Luftvolumen Ihres Hauses faßt rund 450 Kubikmeter, das sind rund 600 kg Gasgemisch. Die gottgewollte Trägheit dieser "Masse" wird von dem Zuluftgesäusel aus den Luftkanälchen durchströmt, aber nie komplett ausgewechselt. Das führt zu Schimmel in allen Ecken mit stehender Luft.

Sie leben auf dieser staubigen Welt, bauen darauf ein Haus. Darin wird es selbst bei penibler Sauberkeit nicht steril zugehen können. In offenen Bodenkanälen, über die gelaufen wird, und die gelegentlich und mit unterschiedlichen Luftgeschwindigkeiten durchblasen werden, sammelt sich Dreck an. Und der wird unvermeidlich wieder in die Atemluft geblasen.

Was "Microfilter" aus staubiger Luft zurückhalten, schaffen unsere Nasenhaare, Schleimhäute und das Flimmer-Epithel des Atmungstrakts spielend. Der Mikrostaub, den Microfilter zwangsläufig durchlassen, ist dagegen lungengängig und entsprechend gefährlich.

25 Prozent Elektro-Energieverbrauch eines Luft/Wasser-Wärmepumpen-Aggregats entsprechen mit Umwandlungsverlusten ziemlich genau dem Verbrauch eines öl- oder gasbeheizten Wärmeerzeugers. Bitte verweisen Sie nicht auf Ökostrom. Das wäre zu billig. Denken Sie lieber an den sicher wesentlich höheren Energieverbrauch, der sich tatsächlich einstellen wird.

Den Prozentstrategen des Kommerzes machen es gutgläubige Zeitgnossen leider zu leicht. Den Unterschied zwischen Vorausberechnungen und tatsächlichem Verbrauch hat die Heizungsbranche längst herausgefunden. Die neue Energiesparverordnung, "EnEV", erkennt das an und gibt in einigen Tabellen sogar Zahlenwerte an, wie der Energieverbrauch durch Nutzerverhalten steigen kann: bis zum Dreifachen bei häufigem Querlüften!

Denkselbständige und vernünftige Menschen werden den gewaltigen Betrug der neuen Energiesparverordnung früher oder später entlarven. Sie können sich dann ja unter die Geschädigten einreihen.

Ihre Vermutungen über die Leistung meiner Heizleisten hätten Sie besser für sich behalten: Seit gut 35 Jahren kultiviere ich das System mit Erfolg. Sie meinen, mit falschen Leistungswerten ginge das?

Zum Schluß sei Ihnen noch einmal erklärt, daß ich mit der Kritik an den Einfällen, auf die Sie offenbar hereinfallen wollen, nur meine Hinweispflicht erfülle. Die obersten Gerichte verdonnern uns Planer dazu, jeden Bauherrn, auch den nur möglichen, über alle Fakten und Risiken angewandter Technik und eingesetzter Werkstoffe zu informieren. Schon bei nur einem Prozent Restrisiko (!) muß der Planer finanziell für die Beseitigung der Mängel und etwaiger Schäden und Nachteile eintreten.

Und diese Hinweispflicht erfülle ich nicht immer gern, aber immer kostenlos. Indessen solten Sie darüber nachdenken, wie wenig Lust ich habe, gestern erdachte, heute realisierte und morgen scheiternde Schnappsideen übermorgen zu refinanzieren? Ich bin zu alt, um mich noch derart hereinlegen zu lassen.

Gute Zeit und viel Glück!

Alfred Eisenschink


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