Antwort: Keine!

Daran ändert auch die zeitweise staatliche oder kommunale Förderung von
Brennwertkesseln für Zentralheizanlagen nichts!
Brennwertkessel – seit einigen Jahren auf dem Markt – nützen außer dem Heizwert des Brennstoffes auch die Kondensationswärme des Wasserdampfes aus, der bei der Verbrennung von Gas oder Öl entsteht. Bei üblichen Heizkesseln zieht der Wasserdampf zusammen mit den restlichen Abgasen durch den Schornstein ab.
Die Wärmeausbeute steigt dadurch theoretisch auf etwas über 100% des eigentlichen Heizwertes.
Auf dem Prüfstand lässt sich die Wärmeausbeute um etwa 9% gegenüber herkömmlichen
Heizkesseln erhöhen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Brennwertkessel im Kondensationsbetrieb gefahren wird, das heißt mit Heizwasser-Temperaturen unter dem Taupunkt der Abgase, also mit weniger als 40°C. Das reicht für Fußbodenheizungen. Aber alle Heizanlagen mit üblichen Heizflächen fahren nur bei Außentemperaturen über 5°C oder in der ersten Aufheizphase angeschlossener Warmwasserbereiter durch diesen Temperatur-Bereich.

Im praktischen Alltagsbetrieb einer Zentralheizung und über die ganze Heizperiode hinweg nur wenige Stunden.
Die Mehrkosten eines Brennwertkessels für Heizöl oder Gas betragen für Ein- und Zweifamilienhäuser
mindestens 2000.-€. Werden die immer noch üblichen Radiatoren oder Konvektoren
auf Vorlauf-Rücklauf-Temperatur-Differenz 50/40 ausgelegt, entstehen Mehrkosten von
mindestens 2000.- €. Verfällt jemand auf Fußbodenheizung (wegen der Betriebstemperaturen um 30° C), so kostet die Anlage mindestens 3000.- € mehr.

Insgesamt erreichen die Mehrkosten also mindestens 3000.-, 5000.- , oder 6000.- €. Die
Energiekosten-Ersparnis beträgt maximal 7 Prozent, durchschnittlich eher nur 3 Prozent; einfacher Rechnung halber seien 5 Prozent angenommen. Bei maximal 3000 Litern Heizölverbrauch pro Jahr, die maximal 2.000.- € kosten, erreicht die Ersparnis höchstens 100.- €/a.
Das MNV (Mehrkosten-Nutzen-Verhältnis) errechnet sich daraus:
zu 3000 : 100 = 30
oder 5000 : 100 = 50
oder 6000 : 100 = 60
Das bedeutet, die Mehrkosten werden erst nach 30, 50 oder gar nach 60 Jahren eingespielt.
Das erlebt kein Zeitgenosse und kein Brennwertkessel überdauert diese Zeitspanne.
Man muss bedenken, dass in dieser vereinfachten Rechnung weder ein Zins für das anfängliche Anschaffungskapital angesetzt ist, noch eine jährliche Preissteigerungs- bzw. Inflationsrate.
Selbst unter dieser utopischen Voraussetzung weisen diese Zeitspannen die Anschaffungen als völlig nutzlos aus. Es kann damit nichts erspart werden.
Noch ein (Umkehr-) Beispiel: Nach § 25 der EnEV (Energie-Einsparung-Verordnung) müssen sich alle Energiesparmaßnahmen rentieren. Von Gertis – einem der Hauptbefürworter der
WSchVO 1995 – schon vor Jahren publiziert und bauministeriell durch Ehm eine Weile gestützt, sollte das MNV-Verhältnis bei einem üblichen Zinssatz (ca. 8 Prozent) und einer realen Teuerungsrate (jährlich ca. 3 Prozent) den Wert von 16, 7 nicht übersteigen. Das heißt, wenn die Mehrkosten höher liegen als das 16,7 fache des jährlichen Nutzens, muss die Maßnahme als gesetzwidrig, weil im Sinne der EnEV unwirtschaftlich eingestuft werden. Runden wir das MNV wieder der einfachen Rechnung halber auf 15 ab, so ergibt sich aus der jährlichen Brennstoffkostenersparnis von 100,- € ein „zulässiger“ Anschaffungspreis von (15 mal 100=> 1.500 €. Dafür ist nichts Einschlägiges zu haben. Die Brennwert-Technik bleibt ein wirtschaftliches Fiasko.

Das bedeutet: Weil sich die Brennwert-Technik nicht bezahlt macht, muss sie als gesetzwidrig gelten. Rechenkunststücke, die ersparte Kosten für angeblich entbehrliche Schornsteine als Vorteil werten, leugnen die Tatsache, dass kein vernünftiger Bauherr auf den Notschornstein verzichtet. Das Abgasrohr der Brennwertkessel verursacht also zusätzliche Kosten. Das Kondensat
aus den Abgasen von Gasfeuerungen soll nach Meinung der Brennwertkessel-
Hersteller in die Kanalisation geleitet werden. Dies gestatten nur wenige Klärbetriebe und regelmäßig nur in kleinen Mengen. Es würde kaum noch genehmigt werden, wenn die Brennwert- Technik größere Ausnahme annähme. Saure Kondensate aus Abgasen von Ölfeuerungen müssen chemisch neutralisiert werden. Dazu wird Kalk beigemischt, der sich zu Gips umsetzt.
Verantwortungsbewusste Fachleute nennen diese Flüssigkeit, auch wenn sie stark verwässert ist, immer noch Sondermüll.
Aus diesen Gründen ist für Brennwertkessel in Eigenheimen kein Platz. Nur für Großanlagen, etwa zur Schwimmbadheizung in Hallenbädern, kann die Brennwert-Technik Vorteile bringen.

Hintergründliches: Die Brennwert-Technik verliert jegliche Bedeutung, wenn Heizwärme qualitativ gewertet wird. Es gehört längst zu den gesicherten Erkenntnissen, dass Strahlungswärme nicht nur angenehmer empfunden wird als Luftheizungswärme, sondern dass sie zu den physiologischen Bedürfnissen des Menschen zählt. Wohlbefinden und Gesundheit hängen in hohem Maße davon ab.

Wenn nun mit Brennwert-Technik nur Heizwassertemperaturen erreicht werden können, die keine strahlungsintensive Heiztechnik zulassen, scheidet diese Art
der Wärmeerzeugung für zeitgemäßen Heizungsbau aus.