Antwort: Ja, aber nur mit Pufferspeicher und entsprechender Regelung!

Holz und auch alle anderen Festbrennstoffe lassen sich beim Verbrennen
feuerungstechnisch nur sehr schlecht regeln. Es ist praktisch unmöglich, das Feuer dem jeweiligen
Leistungsbedarf exakt anzupassen. Besondere Schwierigkeit bereiten die kleinen Leistungsabgaben,
die am Anfang und gegen Ende der Heizperioden nötig sind.

Wir empfehlen Ihnen beim Einsatz von Festbrennstoff-
Kesseln entsprechende Pufferspeicher vorzusehen, damit der Kessel möglichst mit Vollast
betrieben werden kann. Alleine aus Gründen der Emissionsminderung ist ein Teillastbetrieb
auf Dauer nicht tragbar. Bisher ist die Messpflicht durch den Schornsteinfegermeister
nur bei Vollastbetrieb vorgeschrieben, allerdings wird in Bayern auch schon
der Teillastfall gemessen.
Im Teillastfall können jedoch die Feuerstätten, da dann das Gebläse außer Betrieb ist, meist
nicht die erforderlichen Werte erbringen, um der Mindestemmissionschutzverordnung zu genügen.
Auf Dauer führt dies dazu, dass diese Feuerstätten stillgelegt werden müssen. In Anbetracht
dieser Tatsachen sollten Sie Pufferspeicher vorsehen.

Der Aufwand für den Einsatz eines  Festbrennstoff-Kessels mit Pufferspeicher, erforderlicher Regelungstechnik und aufwendiger Verschaltung steht in keinem Verhältnis zu einer einfachen gas- oder ölbefeuerten Therme!

Man sollte sich nicht zu Sklaven des Festbrennstoff-Kessels machen, der immer zum Nachheizen verlangt!