Antwort: Der Schutz der Natur, in der und von der wir leben, ist und bleibt die wichtigste Aufgabe,
der wir uns zu stellen haben. Und gerade deshalb will alles, was wir mit dem Ziel des Umweltschutzes
unternehmen, genau auf seine tatsächliche Wirksamkeit geprüft sein.
Dabei geht es nicht um den Begriff der Wirtschaftlichkeit, mit dem sich mehr oder weniger finanzieller
Vorteil verbindet. Damit werden nur die Fakten verschleiert. Schließlich, so wird argumentiert,
müsste jeder bereit sein, auf finanziellen Nutzen wenigstens teilweise zu verzichten, wenn es um Umweltbelange gehe. Leider fallen allzu viele gutmeinende Zeitgenossen darauf herein.
Der Maßstab, der angelegt werden muss, lautet indessen Effizienz, das heißt Wirksamkeit, und bedeutet,
dass es darauf ankommt, wie eine Maßnahme, die zum Schutz der Umwelt gedacht ist, tatsächlich
auf die Umwelt wirkt. Doch nicht einmal unter dem Gesichtspunkt der Wirksamkeit finden
diese Solaranlagen eine Existenzberechtigung, geschweige denn einen Förderanspruch aus öffentlichen
Mitteln.
Betrachten wir dazu als erstes das Mehrkosten-Nutzen-Verhältnis, das mit diesen Anlagen
geboten ist. Die Mehrheit der Anlagen kostet rund 6.000 €. Mit den besten Anlagen
können maximal 60 Prozent des Energieaufwandes für die Warmwasser-Bereitung eingespart
werden. Dieser Aufwand liegt für die Käufer – Besitzer von Eigenheimen – bei jährlich maximal
500 Litern Heizöl (entsprechend 500 Kubikmetern Erdgas). 60 Prozent davon ergeben 300 Liter,
und die Ersparnis erreicht damit jährlich maximal rund 200 €.(2015, 0,07 €/kWh)). Die Mehrkosten von 6.000 €, die ein Käufer auf sich nimmt, bringen jährlich 200 € Ersparnis. Das Mehrkosten-
Nutzen-Verhältnis (MNV) beträgt demnach 6.000 / 200 = 30!
Das bedeutet, die Kosten wären in 30 Jahren erst wieder eingespart; Verzinsung des Anfangskapitals
und Teuerungsrate (Inflationsrate) nicht eingerechnet.
Allein aufgrund dieser Tatsache müssen diese Anlagen nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot in Paragraph 25 der EnEV 2014 als gesetzwidrig eingestuft werden.
(Zum MNV siehe auch Antworten 27 und 95).
Nun begnügt sich aber kein Käufer mit dieser Solartechnik in der Weise, dass er auf Warmwasser verzichtet, wenn die Sonne an manchen Tagen oder in langen Wintermonaten zu wenig scheint.

Er beansprucht und kauft selbstverständlich eine erste Warmwasserbereitungsanlage, die mit der Zentralheizung gekoppelt, oder separat mit Strom arbeitet.

Damit beansprucht und verbraucht er doppelte
Ressourcen allein für sich. Wo bleibt der Umweltschutz?
Nicht genug damit, die Solaranlagen werden immer zu groß ausgelegt und erwärmen in der warmen Jahreszeit weitaus mehr Wasser als bei sparsamem Verbrauch für die Hausbewohner nötig wäre.
Der Überfluss beträgt im Sommer täglich 500 Liter und mehr. Das Warmwasser muss verbraucht werden, und sei es durch die Nachbarskinder. Wird es nicht verbraucht, leitet es ein Sicherheits-Temperatur-Begrenzungsventil vorschriftsmäßig in den Abfluss. Nicht ganz vorschriftsmäßig, muss
gesagt werden, denn dazu müsste es von 80 bis 90 °C mit Kaltwasser auf die für Abwasser-Rohrnetze höchstzulässigen 35 °C heruntergemischt werden.
Dies können nur Leute für einen Beitrag zum Umweltschutz halten, die wirklich jeden Ansatz von Nachdenklichkeit meiden.
Von Effizienz für die Umwelt kann keine Rede sein.

Hintergründliches: Energiepolitik ist immer mit den Interessen der Wirtschaft und der Industrie verquickt. Das Eneuerbare-Energhien-Einspeise-Gesetz, die EnEV, die Heizanlagenverordnung (HAnl-VO) oder die Heizkostenverordnung (HKVO) wurden von Wirtschaftskreisen angeregt, deren Absicht  auf höheren Umsatz ausgerichtet war.

Die Ministerialbürokraten kleideten die Vorschriften in
vordergründige Umweltschutzformeln, die von den Politikern und von der Bevölkerung leider akzeptiert wurden.
Leider, weil durch den erhöhten Verbrauch, der damit tatsächlich verbunden ist, der Umwelt ein Bärendienst erwiesen wird. Man denke bei den Solaranlagen nur an den erhöhten Verbrauch von Ressourcen und von Trinkwasser.
Der Umwelt kann nur durch Verzicht auf diese Auswüchse geholfen werden, das heißt mit einfachen Warmwasseranlagen und sparsamem Wasserverbrauch. Duschen statt Kurzaufenthalt in der vollen Wanne, und nicht dreimal täglich, bis es aus der Brause kalt kommt, sondern höchstens einmal und mit minimaler Wassermenge. Damit lässt sich der Warmwasser- und der Energieverbrauch dafür
auf rund 10 Prozent reduzieren.
Dazu gehört selbstverständlich eingeschränkter Einsatz von Tensiden. Nicht eine Handvoll dieser
scheinbar unersetzlichen Duschmittel, sondern nur ein paar Tropfen. Schließlich muss jeder zielstrebige
Umweltschoner auch die Konzentration der Tenside bedenken, die sich durch sparsamen
Wasserverbrauch einstellt, wenn die Schaumzusätze in gewohnter Menge angewandt werden.
Ein anderes Kapitel stellen die staatlichen Förderprogramme dar. Das Gewähren öffentlicher Zuschüsse
für Anlagen mit einem MNV = 30 muss als gesetzwidrig eingestuft werden.
Es bestehen auch keine Chancen, dass die Solaranlagen entscheidend billiger werden durch die
Subventionen. Oder anders herum: Es besteht überhaupt keine Chance, dass diese Technik jemals
wirtschaftlich werden kann. Die Wirtschaftlichkeitsbereiche müssen bei einem Zinssatz von 3 Prozent
und einer jährlichen Teuerung (Inflationsrate) von 3 Prozent so angesetzt werden:

wirtschaftlich: MNV 8-10 (bedingt eine Amortisationszeit von ca. 10-15 Jahren)
Grenzzone: MNV 10-15 (bedingt eine Amortisationszeit von ca. 15-30 Jahren)
unwirtschaftlich: MNV 15-20 (bedingt eine Amortisationszeit von ca. 30-80 Jahren)
hoffnungslos MNV über 20 (bedingt eine Amortisationszeit die gegen unendlich geht)
Ein MNV von 10 wäre also als Grenze einer echten Wirtschaftlichkeit dieser Art von Solartechnik
anzusetzen – schließlich wird beim gegenwärtigen Stand der Technik bei Solaranlagen eine Lebensdauer von 15 Jahren kaum überschritten.

Bei einer jährlichen Ersparnis von 200 €  im Eigenheim erreicht der zulässige Anschaffungspreis der gesamten Anlage einschließlich Montage also allenfalls
(10 mal 200 =) 2.000.- €.
Allein der Materialpreis wird auf Dauer um ein Vielfaches höher liegen, selbst wenn er subventioniert werden sollte. Mit einem Preisverfall auf weniger als 30 Prozent heutiger Anschaffungskosten
kann nicht gerechnet werden. Und selbst wenn, bliebe immer noch der immens erhöhte Wasserverbrauch.
Die Hersteller als Subventionsgewinnler verbreiten falsche Zahlen über die voraussichtliche Haltbarkeit
(Lebensdauer!) der Solaranlagen. In Prospekten und Aufsätzen ist immer wieder von 20-30 Jahren Nutzungsdauer zu lesen.

Es ist mit Nutzungszeiten von rund 15 – 20 Jahren zu rechnen.
Als Fehlerursachen werden festgestellt:
– Korrosion an Absorbern und Verbindungselementen,
– Zersetzung der Absorberbeschichtung,
– mangelhafte Regenwasserdichtigkeit,
– vergilbte Kunststoffabdeckungen,
– gerissene Folien,
– poröse Verbindungsschläuche,
– Korrosion der Ummantelung von Wärmedämmung, Kollektorbefestigungen und
Halterungen,
– Zersetzung nicht ummantelter Wärmedämmung.

In den Bedienungsanleitungen lesen die verführten Solarwärmenutzer, dass mindestens einmal jährlich die Kollektorflächen zu reinigen sind, besser sei vierteljährliches Putzen, wenn Staub von Feststoffenergie (aus dem eigenen Kamin) oder von Erschließungs- oder Durchgangsstraßen zu erwarten ist.

Gewerbliche Fensterputzer erledigen das; mit vorgeschriebenen (!) Schutzgerüsten –
Südseite ist meist auch Gartenseite, da geht nichts mit hydraulischen Hubkörben – und gegen Erschwerniszuschlag
für jeweils einige hundert €. Einschlägige Kostenangebote lohnen sich vor
der Inanspruchnahme der kommunalen oder staatlichen Subventionen.
In welchem Umfang die subventionshungrigen Hersteller sich dieser Solartechnik bemächtigt haben,
welche Normen und Verordnungen mittlerweile zum vorgeblichen Schutz des Verbrauchers,
tatsächlich jedoch zum Schutz gegen unerwünschte Konkurrenz durchgesetzt haben, zeigt diese unvollständige
Liste (Vergleichen Sie dazu das Mersburger Urteil in Antwort 24):
DIN 4757, Teil 1 (Sonnenheizungsanlagen mit Wasser- oder Wassergemischen als Wärmeträger;
Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausführung)
DIN 4757, Teil 2 (Sonnenheizungsanlagen mit organischen Wärmeträgern; Anforderungen an
die sicherheitstechnische Ausführung)
DIN 4757, Teil 3 (Sonnenheizungsanlagen, Sonnenkollektoren, Begriffe, sicherheitstechni- sche
Anforderungen, Prüfung der Stillstandstemperatur)
DIN 4757, Teil 4 (Solarthermische Anlagen, Sonnenkollektoren; Bestimmung von
Wirkungsgrad, Wärmekapazität und Druckabfall)
ISO 9806-1 (Internationale Richtlinien für Sonnenkollektoren und Solarwärmeanlagen)
DIN 4102-7 (Flugfeuer, strahlende Wärme, Brandschutzbestimmungen der jeweiligen
Landesbauordnung
DIN 1055 Teil 4 (Wind- und Schneelasten)
Letzter Gesichtspunkt für verantwortungsbewusste Zeitgenossen ist schließlich die Frage des Entsorgens dieser unnützen Anlagen. Wesentliche Teile der Kollektoren und die Dämmstoffe der Leitungen,
ebenso flüssige Energieträger, sind als Sondermüll klassifiziert. Allein die heutigen Vorschriften für deren Beseitigen und für das Recyceln der übrigen Anlagenteile füllen Seiten. Am Ende bleiben außer den Kosten erhebliche Restmüll-Mengen für Endzeit-Deponien.

Ein weiterer Beleg dafür, dass Solaranlagen zur Brauchwasser-Erwärmung der Prüfung auf Umwelt-Effizienz nicht standhalten.