Frage:
Sollte man Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung nicht trotz deren Unwirtschaftlichkeit als Beitrag zum Umweltschutz betrachten, zu dem wir doch alle verpflichtet sind?

Antwort:
Der Schutz der Natur, in der und von der wir leben, ist und bleibt die wichtigste Aufgabe, der wir uns zu stellen haben. Und gerade deshalb will alles, was wir mit dem Ziel des Umweltschutzes unternehmen, genau auf seine tatsächliche Wirksamkeit geprüft sein.

Dabei geht es nicht um den Begriff der Wirtschaftlichkeit, mit dem sich mehr oder weniger finanzieller Vorteil verbindet. Damit werden nur die Fakten verschleiert. Schließlich, so wird argumentiert, müsste jeder bereit sein, auf finanziellen Nutzen wenigstens teilweise zu verzichten, wenn es um Umweltbelange gehe. Leider fallen allzu viele gutmeinende Zeitgenossen darauf herein.

Zeitschrift: Pro Fertighaus 5-6/99

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Das Hausbau Magazin schreibt im Juli 95: Im Großraum München wurden die Besitzer von 350 geförderten Solaranlagen befragt. Ergebnis: 87% aller Anlagen kosteten mehr als 12.000 DM, 54% kosteten mehr als 18.000 DM. Für Montage mussten in aller Regel zwischen 3.000 und 6.000 DM bezahlt werden. Kosten 99: immer noch 8.500 bis 14.000 DM.

Der Maßstab, der angelegt werden muss, lautet indessen Effizienz, das heißt Wirksamkeit, und bedeutet, dass es darauf ankommt, wie eine Maßnahme, die zum Schutz der Umwelt gedacht ist, tatsächlich auf die Umwelt wirkt. Doch nicht einmal unter dem Gesichtspunkt der Wirksamkeit finden diese Solaranlagen eine Existenzberechtigung, geschweige denn einen Förderanspruch aus öffentlichen Mitteln.

Betrachten wir dazu als erstes das Mehrkosten-Nutzen-Verhältnis, das mit diesen Anlagen geboten ist. Die Mehrheit der Anlagen kostet rund 15 000 DM. Mit den besten Anlagen können maximal 60 Prozent des Energieaufwandes für die Warmwasser-Bereitung eingespart werden. Dieser Aufwand liegt für die Käufer – Besitzer von Eigenheimen – bei jährlich maximal 500 Litern Heizöl (entsprechend 500 Kubikmetern Erdgas). 60 Prozent davon ergeben 300 Liter, und die Ersparnis erreicht damit jährlich maximal 150 DM. (1995). Die Mehrkosten von 15 000 DM, die ein Käufer auf sich nimmt, bringen jährlich 150 DM Ersparnis. Das Mehrkosten-Nutzen-Verhältnis (MNV) beträgt demnach 15000 : 150 = 100!

Das bedeutet, die Kosten wären in 100 Jahren erst wieder eingespart; Verzinsung des Anfangskapitals und Teuerungsrate (Inflationsrate) nicht eingerechnet.

Allein aufgrund dieser Tatsache müssen diese Anlagen nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot in Paragraph 5 des Energie-Einsparungs-Gesetzes (ENEG) als gesetzwidrig eingestuft werden. (Zum MNV siehe auch Antworten 27 und 95).

Nun begnügt sich aber kein Käufer mit dieser Solartechnik in der Weise, dass er auf Warmwasser verzichtet, wenn die Sonne an manchen Tagen oder in langen Wintermonaten zu wenig scheint. Er beansprucht und kauft selbstverständlich eine erste Warmwasser-bereitungsanlage, die mit der Zentralheizung gekoppelt, oder separat mit Strom arbeitet. Damit beansprucht und verbraucht er doppelte Ressourcen allein für sich. Wo bleibt der Umweltschutz?

Nicht genug damit, die Solaranlagen werden immer zu groß ausgelegt und erwärmen in der warmen Jahreszeit weitaus mehr Wasser als bei sparsamem Verbrauch für die Hausbewohner nötig wäre. Der Überfluss beträgt im Sommer täglich 500 Liter und mehr. Das Warmwasser muss verbraucht werden, und sei es durch die Nachbarskinder. Wird es nicht verbraucht, leitet es ein Sicherheits-Temperatur-Begrenzungsventil vorschriftsmäßig in den Abfluss. Nicht ganz vorschriftsmäßig, muss gesagt werden, denn dazu müsste es von 80 bis 90 °C mit Kaltwasser auf die für Abwasserrohrnetze höchstzulässigen 35 °C heruntergemischt werden. Dies können nur Leute für einen Beitrag zum Umweltschutz halten, die wirklich jeden Ansatz von Nachdenklichkeit meiden.Von Effizienz für die Umwelt kann keine Rede sein.

Hintergründliches:
Energiepolitik ist immer mit den Interessen der Wirtschaft und der Industrie verquickt. Das ENEG, die Wärmeschutzverordnung (WSchVO), die Heizanlagenverordnung (HAnlVO) oder die Heizkostenverordnung (HKVO) wurden von Wirtschaftskreisen angeregt, deren Absicht auf höheren Umsatz ausgerichtet war. Die Ministerialbürokraten kleideten die Vorschriften in vordergründige Umweltschutzformeln, die von den Politikern und von der Bevölkerung leider akzeptiert wurden.

Leider, weil durch den erhöhten Verbrauch, der damit tatsächlich verbunden ist, der Umwelt ein Bärendienst erwiesen wird. Man denke bei den Solaranlagen nur an den erhöhten Verbrauch von Ressourcen und von Trinkwasser. Der Umwelt kann nur durch Verzicht auf diese Auswüchse geholfen werden, das heißt mit einfachen Warmwasseranlagen und sparsamem Wasserverbrauch. Duschen statt
Kurzaufenthalt in der vollen Wanne, und nicht dreimal täglich, bis es aus der Brause kalt kommt, sondern höchstens einmal und mit minimaler Wassermenge. Damit lässt sich der Warmwasser- und der Energieverbrauch dafür auf rund 10 Prozent reduzieren.

Dazu gehört selbstverständlich eingeschränkter Einsatz von Tensiden. Nicht eine Handvoll dieser scheinbar unersetzlichen Duschmittel, sondern nur ein paar Tropfen. Schließlich muss jeder zielstrebige Umweltschoner auch die Konzentration der Tenside bedenken, die sich durch sparsamen Wasserverbrauch einstellt, wenn die Schaumzusätze in gewohnter Menge angewandt werden.

Ein anderes Kapitel stellen die staatlichen Förderprogramme dar. Das Gewähren öffentlicher Zuschüsse für Anlagen mit einem MNV = 100 muss als gesetzwidrig eingestuft werden. Es bestehen auch keine Chancen, dass die Solaranlagen entscheidend billiger werden durch die Subventionen. Oder anders herum:Es besteht überhaupt keine Chance, dass diese Technik jemals wirtschaftlich werden
kann. Die Wirtschaftlichkeits-bereiche müssen bei einem Zinssatz von 8 Prozent und einer jährlichen Teuerung (Inflationsrate) von 3 Prozent so angesetzt werden:

wirtschaftlich: MNV 8-10 (bedingt eine Amortisationszeit von ca. 10-15 Jahren)

Grenzzone: MNV 10-15 (bedingt eine Amortisationszeit von ca. 15-30 Jahren)

unwirtschaftlich: MNV 15-20 (bedingt eine Amortisationszeit von ca. 30-80 Jahren)

Hoffnungslos: MNV über 20 (bedingt eine Amortisationszeit die gegen unendlich geht)

Ein MNV von 10 wäre also als Grenze einer echten Wirtschaftlichkeit dieser Art von Solartechnik anzusetzen – schließlich wird beim gegenwärtigen Stand der Technik bei Solaranlagen eine Lebensdauer von 15 Jahren kaum überschritten.

Bei einer jährlichen Ersparnis von 150 DM im Eigenheim erreicht der zulässige Anschaffungspreis der gesamten Anlage einschließlich Montage also allenfalls (10 mal 150 =) 1500 DM.

Allein der Materialpreis wird auf Dauer um ein Vielfaches höher liegen, selbst wenn er subventioniert werden sollte. Mit einem Preisverfall auf weniger als 10 Prozent heutiger Anschaffungskosten kann nicht gerechnet werden. Und selbst wenn, bliebe immer noch der immens erhöhte Wasserverbrauch.

Die Hersteller als Subventionsgewinnler verbreiten falsche Zahlen über die voraussichtliche Haltbarkeit (Lebensdauer!) der Solaranlagen. In Prospekten und Aufsätzen ist immer wieder von 20-30 Jahren Nutzungsdauer zu lesen. Die DGS-Sonnenenergie-Verlags GmbH, München, gibt im Tagungsband „Solare Brauchwassererwärmung in Klein- und Großanlagen“ zur ISH 1995 Seite 121-126 diesen „Vorgefundenen technischen Zustand von 113 Solaranlagen im Bundesbesitz (!) nach 12 bis 17 Jahren Betriebsdauer“ an:

und als Fehlerursachen werden festgestellt:

– Korrosion an Absorbern und Verbindungselementen,
– Zersetzung der Absorberbeschichtung,
– mangelhafte Regenwasserdichtigkeit,
– vergilbte Kunststoffabdeckungen,
– gerissene Folien,
– poröse Verbindungsschläuche,
– Korrosion der Ummantelung von Wärmedämmung, Kollektorbefestigungen und Halterungen,
– Zersetzung nicht ummantelter Wärmedämmung.

Das Deutsche Energiemagazin „Brennstoffspiegel“ stellt im Heft 7/97 Seite 18 und 19 diese Tabelle vor: und kommentiert:

Bei der Kontrollrechnung der Investitionen und Kosten wurden (öffentliche) Fördermittel in Höhe von 2.500 DM berücksichtigt. Trotz dieser Subvention liegen die spezifischen Kosten für solarerwärmtes Wasser bei rund 26,- DM/m³. In diesem Preis sind die Kaltwasserbezugskosten enthalten.Die reinen Wassererwärmungskosten liegen also bei 20,- DM/m³.

Zum Vergleich:
Die spezifischen Betriebskosten für die Warmwasserbereitung einer konventionellen Heizungsanlage schwanken auf Basis der Ölheizung zwischen 4,- und 5,- DM/m³ und zwischen 5,- bis 6,- DM/m³ auf Basis einer Gasheizung. Auch diese Preise verstehen sich ohne Kaltwasserbezugskosten und ohne Kapitaldienst für die Gesamtanlage.

In den Bedienungsanleitungen lesen die Verführten Solarwärmenutzer, dass mindestens einmal jährlich die Kollektorflächen zu reinigen sind, besser sei vierteljährliches Putzen, wenn Staub von Feststoffenergie (aus dem eigenen Kamin)oder von Erschließungs- oder Durchgangsstraßen zu erwarten ist. Gewerbliche Fensterputzer erledigen das; mit vorgeschriebenen (!) Schutzgerüsten – Südseite ist meist auch Gartenseite, da geht nichts mit hydraulischen Hubkörben – und gegen Erschwerniszuschlag für jeweils einige hundert DM. Einschlägige Kostenangebote lohnen sich vor der Inanspruchnahme der kommunalen oder staatlichen Subventionen.

In welchem Umfang die subventionshungrigen Hersteller sich dieser Solartechnik bemächtigt haben, welche Normen und Verordnungen mittlerweile zum vorgeblichen Schutz des Verbrauchers, tatsächlich jedoch zum Schutz gegen unerwünschte Konkurrenz durchgesetzt haben, zeigt diese unvollständige Liste(Vergleichen Sie dazu das Mersburger Urteil in Antwort 24):

DIN 4757, Teil 1 (Sonnenheizungsanlagen mit Wasser- oder Wassergemischen als Wärmeträger; Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausführung)
DIN 4757, Teil 2 Sonnenheizungsanlagen mit organischen Wärmeträgern; Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausführung)
DIN 4757, Teil 3(Sonnenheizungsanlagen, Sonnenkollektoren, Begriffe, sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung der Stillstandstemperatur)
DIN 4757, Teil 4(Solarthermische Anlagen, Sonnenkollektoren; Bestimmung von Wirkungsgrad, Wärmekapazität und Druckabfall) ISO 9806-1
(Internationale Richtlinien für Sonnenkollektoren und Solarwärmeanlagen)

DIN 4102-7 (Flugfeuer, strahlende Wärme, Brandschutzbestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung)

DIN 1055 Teil 4 (Wind- und Schneelasten)

Letzter Gesichtspunkt für verantwortungsbewusste Zeitgenossen ist schließlich die Frage des Entsorgens dieser unnützen Anlagen. Wesentliche Teile der Kollektoren und die Dämmstoffe der Leitungen, ebenso flüssige Energieträger, sind als Sondermüll klassifiziert.Allein die heutigen Vorschriften für deren Beseitigen und für das Recyceln der übrigen Anlagenteile füllen Seiten. Am Ende bleiben außer den Kosten erhebliche Restmüllmengen für Endzeitdeponien. Ein weiterer Beleg dafür, dass Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung der Prüfung auf Umwelteffizienz nicht standhalten.