Frage:
Hebeln Sie mit dem MNV (Mehrkosten-Nutzen-Verhältnis) nicht alles aus, Solartechnik, Wärmedämmung, Wärmeschutzglas?

Antwort:
Dieser vermeintliche Umweltschutz ist falsch, weil er unnützen Verbrauch von Ressourcen vorschreibt und Volksvermögen gegen das Gebot des § 5 ENEG (Energieeinsparungsgesetz vom 22.07.1976) verschleudert. Hier der Wortlaut dieses Paragraphen:

§ 5 Gemeinsame Voraussetzungen für Rechtsverordnungen

(1) Die in den Rechtsverordnungen nach den §§ 1 bis 4 aufgestellten Anforderungen müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können.
Bei bestehenden Gebäuden ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen. (Fettsatz durch den Autor) Danach bleiben alle, auch verordnete Maßnahmen, deren MNV zur Divergenz führen, gesetzeswidrig. (Zum MNV siehe auch Antworten 27 und 93)


Hintergründliches:

Das ENEG war noch in einem anderen Geist formuliert, als die nachfolgenden Verordnungen. Die Wärmeschutzverordnung (WSchVO), die Heizanlagenverordnung (HAnlVO) oder auch die Heizkostenverordnung (HKVO) erwiesen sich wesentlich mehr umsatzfördernd als diverse Konjunkturprogramme. Das machte sich die Industrie rasch und gründlich zunutze. Wurden die Vorschriften
anfangs nur mit der Notwendigkeit des Energiesparens begründet, so wechselte die veröffentlichte Begründung in Richtung Ozonlochschließen, Bremsen des Treibhauseffektes und CO2-Ausstoßreduzierung. Alles Argumente, die von der Bevölkerung eher bereitwillig angenommen wurden.

Die profitierenden Industrien jubeln über diese „umsatzrelevanten Vorschriften“. Die Heizungsindustrie ließ den Umsatzwert mit 250 Milliarden beziffern. Die Dämmstoffindustrie schweigt über Zahlen, kann aber ein Vielfaches erwarten. Die Flachglasindustrie lässt das Wärmeschutzglas als den „Baustoff der Zukunft“ proklamieren. Vorauseilende Planer bezeichnen solide, traditionsgemäße Bauten als „Schießscharten-Architektur“, für den „freien Bürger“ ungeeignet. Wenn dieser Glashausunfug Mode würde, könnte er zur Umsatz-Billion anwachsen.

Relativ bescheidene Teilhaber an diesem verordneten Umsatzsegen, wie die Hersteller der Thermostatventile für Heizkörper, hatten bis 1994 rund fünf Milliarden umgesetzt. Die novellierte HAnlVo schreibt, statt wie bisher nur in Räumen mit mehr als 8m² Fläche, für alle Räume diese Thermostatventile vor. Umsatzplus mindestens 50 Prozent, das sind 2,5 Milliarden.

Die Mehrkosten für diese verordneten Ausgaben beim Bauen müssen mit der realistischen Ersparnis ins Verhältnis gesetzt werden (MNV). Und zwar nicht in verschlüsselnden Prozentwerten – hier von den Baukosten, da von der Energieersparnis – sondern jeweils in Mark und Pfennig.