Frage:
Der Wärmebedarfsausweis meines Hauses gibt einen Heizenergieverbrauch von 74,2 kWh/m²a an.
Welchen Gasverbrauch erreicht Ihr Heizsystem?

Antwort:
Der Zahlenwert im Wärmebedarfsausweis hat nichts mit dem tatsächlichen Gas- oder Heizölverbrauch eines Hauses zu tun. Er stellt das Ergebnis eines Rechenganges dar, der auf theoretischen Werten des Dämmungsgrades, der abkühlenden Gebäudeflächen, Wände, Decken, Dächer, Fenster, Türen etc. beruht sowie auf einem Durchschnittsklima in Würzburg.

Weder die Art der Heiztechnik, noch ein Wirkungsgrad der Energieumwandlung werden dabei berücksichtigt; auch nicht die schwere oder leichte Bauweise des Gebäudes, und schon gar nicht die sogenannte Nutzungsweise, d.h. wie die Bewohner heizen und lüften. Ob sich ein Mieter oder Eigentümer mit 18°C Raumwärme zufrieden gibt, oder 23°C bevorzugt – weil er sich sonst nichts gönnt – beeinflusst den Verbrauch um 35% (je Grad um 7%).

Will ein gesunder Mensch nicht in einem luftdichten Haus leben – Luftdichtheit ist eine der Voraussetzungen für das sogenannte Niedrigenergiehaus – und öffnet er ganztägig sein Fenster einen Spalt, erhöht sich der Wärmeverbrauch noch mehr; bei geöffneten Zimmertüren und zwei gekippten Fenstern im Haus schon auf das Doppelte.

Hinzu kommen die unvermeidlichen Schwachstellen der Bau- und Dämmtechnik, die sich ebenfalls verbrauchserhöhend auswirken:
Weil unsere Häuser nicht von Engeln, sondern von mehr oder weniger gleichgültigen Menschen gebaut werden, bleiben Undichtigkeiten in der Hülle.
Dämmschichten werden nachlässig angelegt: in Ecken und bei Anschlüssen an Wänden, Balken, Kaminen, Fenstern usw.
Daraus ergeben sich mitunter beachtliche Wärmelecks, die den theoretisch niedrigsten Verbrauch von Gas- oder Heizöl verdoppeln können. In der Praxis kann, ohne dass bauliche Mängel auffällig werden, durch diese veränderlichen Größen die Zahl des Heizenergieverbrauchs im Wärmebedarfsausweis doppelt oder dreifach überschritten werden.

Damit werden zwei Dinge ganz klar:

-Erstens, dass der angebliche Zweck der EnEV, nämlich die Reduzierung des CO2-Ausstoßes angesichts dieser zwangsläufigen Praxis nicht annähernd in dem vorgeschobenen Umfang eintreten kann.

-Zweitens, dass die meist sehr vorteilhaften Berechnungen über die angebliche Rentabilität von nachträglichen Dämmereien an Altbauten nur schöngerechnet sind. Weil die praktische Wirkung der Dämmstoffe hinter den theoretischen Angaben weit zurückbleibt, verringert sich die tatsächliche Ersparnis; oft auf Null.

Die Urheber der Wärmeschutznovelle, später Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit 1. Januar 1995 gesetzlich vorgeschrieben wurde und zwingend einzuhalten ist, wussten das genau. In einem kleingedruckten Zusatz ließen Sie auf dem Vordruck des Wärmebedarfsausweises vermerken:

Die vorstehenden Werte des Jahresheizwärmebedarfes geben vorrangig Anhaltspunkte für die vergleichende Beurteilung der energetischen Qualität von Gebäuden. Diese Werte werden unter einheitlichen Randbedingungen ermittelt, die durch die Wärmeschutzverordnung vorgegeben sind. Insoweit und wegen der im Einzelfall unterschiedlichen Nutzergewohnheiten kann der tatsächliche Heizenergieverbrauch aus dem Jahresheizwärmebedarf nur bedingt abgeleitet werden. (Hervorhebungen vom Verfasser, nicht von den Urhebern der Wärmeschutzverordnung).

Diese Einschränkung erscheint schon sehr weitreichend, trotzdem wurde sie von den Verfassern durch einen Nachsatz noch weiter verschärft:

Die vorstehenden Werte des Jahres-Heizwärmebedarfs können darüber hinaus nur dann zu treffen, wenn die Dichtheitsanforderungen und die übrigen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung zutreffen.

Opposition gegen die Wärmeschutzverordnungsnovelle gab es dennoch kaum, weil viele Branchen mit einem beachtlichen Umsatzzuwachs rechnen konnten (Vergleichen Sie hierzu bitte Antwort 95)

Hintergründliches:
Der Wärmebedarfsausweis zur EnEV wurde als Druckmittel in dieser Form eingebaut. Es heißt dazu auf dem Formblatt ausdrücklich:

Der Wärmebedarfsausweis ist der nach Landesrecht für die Überwachung der Verordnung zuständigen Stelle auf Verlangen vorzulegen und ist Käufern, Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten eines Gebäudes auf Anforderung zur Einsichtnahme zugänglich zu machen.

Wohlgemerkt, der theoretisch angelegte Wärmebedarfsausweis, nicht die letzte (nächste!) Heizkostenabrechnung. Der Vermieter oder Verkäufer soll damit gezwungen werden, nach der überzogenen, ökologisch und wirtschaftlich unsinnigen EnEV zu dämmen, d.h. Dämmstoffe zu kaufen und zu verbrauchen, einerlei, ob er oder die Gemeinschaft der Bürger, gar die Umwelt davon einen Nutzen haben. Eine schlechte Zahl im Wärmbedarfsausweis soll den Mietwert, den Verkehrswert von Wohnungen oder Häusern beeinflussen. Das drückt auf den Geldbeutel beim Vermieten oder Verkaufen und zwingt den Erbauer zum Dämmstoffverbrauch. Mehr steht nicht dahinter. Prozesse, in denen der praktisch höhere Heizenergieverbrauch als Mangel oder Schaden eingeklagt wird, werden folgen. Die Gerichte werden das Hintertürchen der Urheber der EnEV nicht anerkennen, sondern eine Zahl mit der Bezeichnung Heizwärmeverbrauch mit der ausdrücklichen Angabe Kilowattstunden je Quadratmeter
und Jahr (kWh/m²a)und der unverbindlichen Einschränkung an anderer Stelle als irreführend und untauglich erklären und das zu recht. Dann werden unsere Staatsregierungen, die das Einhalten der Wärmeschutzverordnungsnovelle zu überwachen haben (dies ist Ländersache!) das tun müssen, was die Bundesparlamentarier hätten tun sollen: Den volksverdummenden Unfug zurückweisen und aufheben. Allerdings wird es ohne gerichtlichen Zwang dazu nicht kommen, denn die Länder und Kommunen haben Arbeitskräfte zur bevorstehenden Überwachung der EnEV reichlich verfügbar: die infolge Teilverzichts auf Bauanträge und deren Genehmigung und Überwachung freigewordenen Baukontrolleure.