Einige undichte Lötnähte

Alle Lötnähte habe ich genau nach Vorschrift gelötet; auch hinterher abgewaschen. Trotzdem hatte ich an meiner Heizung einige „Undichte“, aus denen das Wasser geradezu sprudelte. Was habe ich falsch gemacht?

Antwort: Sie haben die noch heißen Lötstellen zu früh abgewaschen!

Das Lot war noch nicht erstarrt, und der beim Abkühlen mit einem nassen Lappen entstehende Wasserdampf hat das noch flüssige Lot aus dem Lötspalt gedrückt. Also: Nur wirklich erkaltete Lötnähte mit feuchtem Lappen von Flussmittel-Rückständen säubern.

Hintergründliches: Wo gelegentlich etwas schief geht, wird gern behauptet, man habe nach Vorschrift oder genau nach Betriebsanleitung gehandelt. Damit soll eigenes Fehlverhalten ausgeschlossen, die Schuld anderen zugeschoben und ein denkbarer Schadenersatz sichergestellt oder wenigstens offengehalten bleiben. Dieses Verhalten hatte sehr oft sehr großen Erfolg.
Das gesamte gesellschaftliche Zusammenleben hat sich dadurch verändert. Zeitweise
ließen es die Gerichte in Streitfällen nicht zu, dass die Schuld über den Nachweis eines bewussten oder auch nur versehentlichen Fehlverhaltens vom Hersteller an den Geschädigten zurückgewiesen wurde. Der Verbraucher wurde auch in Fällen geschützt, in denen er alles andere als Schutz verdient hätte, weil Vorsatz oder absichtlicher Betrug nur eben nicht bewiesen werden konnten.
Hersteller und Händler versuchten dieser Gefahr dadurch auszuweichen, dass sie in ihren
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aber auch in Bedienungsanleitungen, ihre Schadensersatzpflicht vertragsähnlich einschränkten. Das Gesetz für die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schloss diese Möglichkeiten wieder weitgehend aus, und obendrein kehrt heute das Gesetz über die Produkthaftung die Beweislast im Schadensfall um. Hätte also der Verursacher dieser undichten Lötnähte nicht nur Fragen, sondern auch gleich Ansprüche gestellt, hätte i c h ihm beweisen müssen, dass e r beim Löten oder beim Abkühlen der Lötnähte Fehler gemacht hat. Die Kenntnis möglicher Fehlerquellen ist deshalb für jeden Produzenten oder Händler und auch für sein Fachpersonal unerlässlich.
Im vorliegenden Fall war der Hinweis des „sprudelnden Wasseraustritts“ aus den Lötnähten der Schlüssel zum Auffinden der Ursache: Das noch flüssige, vom Wasserdampf aus dem Lötspalt ausgetriebene Lot gibt einen Kanal frei, der außen eine kleine Öffnung hat und sich nach innen deltaförmig weitet. Später austretendes Wasser erfährt durch den Innendruck eine beachtliche Strömungsgeschwindigkeit, die an der Austrittsöffnung zu einem oder auch zu mehreren kleinen Wasserstrahlen führt. Die Wasserstrählchen können sich vom Rohr nicht immer lösen und sprudeln dann spiralförmig um das Wasserrohr. Öffnet man die undichte Lötnaht fachgerecht mechanisch oder thermisch, so ist der deltaförmige Spalt deutlich erkennbar.
Ob im Ernstfall dieser Sachverhalt vor Gericht Bestand hätte, bleibt offen. Der Zusammenhang müsste dazu jedem, vom jeweiligen Gericht zufällig ausgewählten Sachverständigen bekannt sein. Daran hege ich Zweifel.

1 Kommentar
  1. Paul Franzen
    Paul Franzen sagte:

    Lieber Herr Eisenschink,

    leider ist das Fehlverhalten schwer nachzuweisen. Als Wasserleitungen noch gelötet wurden, brauchte es mehr Sorgfalt als heute mit den Pressfittings. Wenn auch nur ein Mitarbeiter der Firma es nicht so genau nahm und z.B. das Kupferrohr zu hoch erhitzte, waren Folge-/Spätschäden sicher. Aber weder dem Architekten (30 Jahre Haftung) noch dem Sanitärbetrieb kann man das nachweisen, zumindest nicht gerichtsverwertbar.
    So muss man die Schäden aus eigener Tasche zahlen, weil nämlich ansonsten die Versicherung wegen der Wasserschäden alle paar Jahre kündigt und eine neue nur mit hohem Eigenanteil abgeschlossen werden kann.
    Leider ist auch das Dt. Kupferinstitut nicht mehr sehr hilfreich. Die folgen dem Trend der Zeit und propagieren ebenfalls die Fittigns. Die früheren Anleitungen zum richtigen Löten findet man nur noch mit Mühe.

    Mit freundlichem Gruß,

    P. Franzen
    ————————–

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