Antwort: Die Heizung wird, der Witterung angepasst, bis weit in den Sommer hinein
betrieben werden müssen; in kühlen und nassen Sommern sogar durchgehend. Und nur in
Verbindung mit täglicher kräftiger Stoßlüftung können Wände, Böden und Möbel trocken und
schimmelfrei gehalten werden.

Hintergründliches: Die Gelegenheit zur Querlüftung wird nicht nur in Einliegerwohnungen
häufig vernachlässigt, sondern auch im regulären Wohnungsbau, beispielsweise bei drei und
mehr Wohnungen je Etage. In Untergeschossen addiert sich zu den stehenden Luftmassen im
hinteren Teil der Räume und deren Feuchtigkeitsgehalt noch der aus dem Erdreich durch den
Boden diffundierende Wasserdampf. Der Gesamtwassergehalt der Raumluft erreicht dadurch
Werte, die an allen organischen Stoffen Schimmel wachsen lassen. Leder wird bevorzugt von
Schimmel befallen, aber auch Matratzen, Teppiche, ja sogar Tapeten und Wandanstriche.
Auffälliges Merkmal dieser Schimmelzucht ist der Modergeruch. Feinnasige Zeitgenossen
nehmen diesen Muff an Betroffenen und deren Kleidung auch außer Haus wahr.
Die Dampfdiffusion aus dem Erdreich könnte durch eine Abdichtung auf der Grundplatte des
Untergeschosses und an den Außenflächen der Umfassungswände mit alukaschierten und
verschweißten Bitumenbahnen unterbunden werden. Der Aufwand wird selbst von Baufachleuten
leider als überflüssig betrachtet. Dies kann aber schlecht ausgehen, wenn der Bauherr
später Planungsfehler rügt. Dagegen kann sich der Planer nur schützen, wenn er aus fachlicher
Kompetenz den Unfug nicht dampfgesperrter und nicht querlüftbarer Einliegerwohnungen
von vornherein ablehnt.
Die noch laufende steuerliche Förderung unsozialer Halbkellereinliegerwohnlöcher war ein
politischer Fehlgriff, der nicht auch noch „Murks am Bau“ rechtfertigt.