Antwort: Nein!

 Für sie gibt es technische und rechtliche Gründe.
Strahlungsklima ist gegeben, wenn die Strahlungstemperatur aller
Raumumschließungsflächen über der Lufttemperatur liegt. Dieser Zustand lässt sich nur
erreichen, wenn die Heiztechnik auch die kalten Glasscheiben von Terrassentüren behandelt.
Hergebrachte Heiztechnik glaubt, darauf verzichten zu können. Sie vertraut darauf, dass der
Zentralheizungs-Europäer daran gewöhnt ist, in der Nähe von größeren Glasflächen im Winter
„Kälte“ zu empfinden und dementsprechend längeren Aufenthalt in der Nähe der Scheiben
meidet.
Hergebrachte Heiztechnik entwickelt aber auch in Räumen mit normal großen Fenstern nur
Luftheizungsklima, bei dem die Lufttemperatur über der Oberflächentemperatur der Wände
liegt.
Ganz anders bei strahlungsintensiver Heiztechnik! Dort entsteht in allen Räumen das auffällig
angenehme Strahlungsklima. Erfahrungsgemäß gewöhnen sich die Menschen sehr rasch daran
und sind dann nicht mehr bereit, die sonst übliche Kühle in der Nähe größerer Scheiben
hinzunehmen. Die Terrassentüre ohne Heizzargen würde also zu einer Mängelrüge führen.